Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1436
BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72 (https://dejure.org/1973,1436)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1973 - IV B 58.72 (https://dejure.org/1973,1436)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1973 - IV B 58.72 (https://dejure.org/1973,1436)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1436) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff der "öffentlichen Verkehrsanlagen" - Verstoß einer Beseitigungsverfügung gegen das Übermaßverbot - Geringfügige Überschreitung des als Grenze bezeichneten Rauminhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.12.1965 - IV B 104.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72
    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats (vgl. Beschluß vom 8. Dezember 1964 - BVerwG I B 208.64 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 17 a S. 53]) mehrfach ausgesprochen, daß es bei Beseitigungsverfügungen grundsätzlich nicht Sache der einschreitenden Behörde ist, in eingehendere Überlegungen darüber einzutreten, ob dem rechtswidrigen Zustand nicht vielleicht auch durch irgendwelche baulichen Änderungen abgeholfen werden könnte (vgl. die Beschlüsse vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18 S. 54 [55], vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 - [S. 3] und vom 3. März 1966 - BVerwG IV B 30.66 - [S. 3]).
  • BVerwG, 29.09.1965 - IV B 214.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Jagdhütte bzw. Wochenendhaus

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72
    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats (vgl. Beschluß vom 8. Dezember 1964 - BVerwG I B 208.64 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 17 a S. 53]) mehrfach ausgesprochen, daß es bei Beseitigungsverfügungen grundsätzlich nicht Sache der einschreitenden Behörde ist, in eingehendere Überlegungen darüber einzutreten, ob dem rechtswidrigen Zustand nicht vielleicht auch durch irgendwelche baulichen Änderungen abgeholfen werden könnte (vgl. die Beschlüsse vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18 S. 54 [55], vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 - [S. 3] und vom 3. März 1966 - BVerwG IV B 30.66 - [S. 3]).
  • BVerwG, 15.03.1968 - IV C 126.65

    Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme eines Grundstücks durch Besatzungsmächte

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72
    Derartige Überlegungen anzustellen, ist Sache des jeweils Betroffenen, und zwar nicht nur, weil ihm die zu beantwortenden Fragen in der Regel leichter zugänglich sind, sondern ferner und vor allem deshalb, weil bei der Abwägung zwischen mehreren Möglichkeiten abzustellen ist nicht auf "objektive" Maßstäbe, sondern ausschlaggebend "auf die Interessenlage des Betroffenen, wie er selbst sie versteht und bewertet" (Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.64 - in MDR 1967, 241 [242] und vom 15. März 1968 - BVerwG IV C 126.65 - in Buchholz 406.33 § 12 LBG Nr. 5 S. 20 [21]).
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 57.65

    Anfechtungsklage gegen einen Enteignungsbeschluss - Alternative Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72
    Derartige Überlegungen anzustellen, ist Sache des jeweils Betroffenen, und zwar nicht nur, weil ihm die zu beantwortenden Fragen in der Regel leichter zugänglich sind, sondern ferner und vor allem deshalb, weil bei der Abwägung zwischen mehreren Möglichkeiten abzustellen ist nicht auf "objektive" Maßstäbe, sondern ausschlaggebend "auf die Interessenlage des Betroffenen, wie er selbst sie versteht und bewertet" (Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.64 - in MDR 1967, 241 [242] und vom 15. März 1968 - BVerwG IV C 126.65 - in Buchholz 406.33 § 12 LBG Nr. 5 S. 20 [21]).
  • BVerwG, 03.03.1966 - IV B 30.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Baugenehmigung für ein

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72
    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats (vgl. Beschluß vom 8. Dezember 1964 - BVerwG I B 208.64 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 17 a S. 53]) mehrfach ausgesprochen, daß es bei Beseitigungsverfügungen grundsätzlich nicht Sache der einschreitenden Behörde ist, in eingehendere Überlegungen darüber einzutreten, ob dem rechtswidrigen Zustand nicht vielleicht auch durch irgendwelche baulichen Änderungen abgeholfen werden könnte (vgl. die Beschlüsse vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18 S. 54 [55], vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 - [S. 3] und vom 3. März 1966 - BVerwG IV B 30.66 - [S. 3]).
  • BVerwG, 08.12.1964 - I B 208.64

    Außenbereichsvorhaben; Begriff der "natürlichen Eigenart der Landschaft";

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72
    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats (vgl. Beschluß vom 8. Dezember 1964 - BVerwG I B 208.64 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 17 a S. 53]) mehrfach ausgesprochen, daß es bei Beseitigungsverfügungen grundsätzlich nicht Sache der einschreitenden Behörde ist, in eingehendere Überlegungen darüber einzutreten, ob dem rechtswidrigen Zustand nicht vielleicht auch durch irgendwelche baulichen Änderungen abgeholfen werden könnte (vgl. die Beschlüsse vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18 S. 54 [55], vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 - [S. 3] und vom 3. März 1966 - BVerwG IV B 30.66 - [S. 3]).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

    Zur Wahrung der Interessen des Betroffenen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit reicht es aus, dass die Behörde am vollständigen Abbruch nicht festhalten darf, wenn der Betroffene ein von ihm als milder empfundenes, zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes ebenfalls geeignetes Mittel anbietet (st. Rspr. vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.06.1973 - IV B 58.72 - BRS Bd. 27 Nr. 151, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 11.11.2009 - 2 Bf 201/06

    Frist zur Einlegung einer Anschlussberufung; bauaufsichtliches Einschreiten gegen

    Zur Wahrung seiner Interessen reicht es aus, dass die Behörde am Erlass einer Beseitigungsanordnung nicht festhalten darf, wenn der Betroffene ein von ihm als milder empfundenes, zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes ebenfalls geeignetes Mittel konkret anbietet (so BVerwG, Beschl. v. 30.8.1996, BRS 58 Nr. 90; Beschl. v. 12.6.1973, BayVBl. 1973, 412; Beschl. v. 29.9.1965, BRS 16 Nr. 126; Beschl. v. 8.12.1964, BRS 15 Nr. 118; ebenso Jäde, Bauaufsichtliche Maßnahmen, 3. Aufl. 2009, Rn. 84 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2017 - 1 MB 1/16

    Sofortvollzug einer Auflage zur Havariesicherheit bei einer Windkraftanlage

    Es ist Sache der Antragstellerin, ein solches Austauschmittel vorzuschlagen (Urt. des Senats v. 18.01.2013, 1 LB 2/12, Juris [Rn. 39] - mit Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 12.06.1973, IV B 58.72, BRS 27 Nr. 151).
  • VG Mainz, 15.07.2019 - 3 L 602/19

    Brandschutz für Dachgeschosswohnung dringend erforderlich

    Im Übrigen ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 12.06.1973 - IV B 58.72 -, BayVBl 1973, 412 und juris, Rn. 5), der sich die Kammer anschließt, Sache des Pflichtigen, ein geeignetes Austauschmittel vorzuschlagen:.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2022 - 2 L 94/21

    Rückbauverfügung bezüglich einer grenzständigen Garage; mittlere Höhe einer

    Das Übermaßverbot gebietet es nicht, (mildernd) zu berücksichtigen, dass eine rechtswidrige Anlage für die Genehmigungsfähigkeit normierte Maße nur geringfügig überschreitet, so dass allein aus diesem Grund von einer Beseitigungsverfügung nicht abgesehen werden muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1973 - IV B 58.72 - juris Rn. 4; Decker, in: Busse/Kraus, BayBauO, 147. EL Art. 76 Rn. 244).

    Auf diese Weise würde das Problem nur verschoben werden, weil bei einer Auflockerung zugunsten geringfügiger Abweichungen lediglich eine gewisse Verlagerung der Grenze erreicht wird und damit gerechnet werden muss, dass entsprechende Auflockerungen dann mit einem gewissen Recht auch von denen begehrt werden, die von den geringfügigen Abweichungen wiederum ihrerseits nur geringfügig abweichen (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1973, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 29.09.2003 - 1 B 01.2425

    Teilrücknahme der Klage, Teilbarkeit einer Beseitigungsanordnung, Teilbarkeit

    Ein Vorschlag des Bauherrn, durch welche Änderungen die Anlage in Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften gebracht werden kann (vgl. BVerwG vom 8.12.1964 BRS 15, 240; vom 12.6.1973 BayVBl 1973, 412), ist nicht in jedem Fall erforderlich.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2013 - 1 LB 2/12

    Umfang der Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung; Erteilung der

    Im Übrigen ist es Sache des Pflichtigen, ein Austauschmittel vorzuschlagen, so die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 12.06.1973 - IV B 58.72 -, zitiert nach juris, Rn. 5).
  • VG Magdeburg, 07.10.2020 - 4 B 331/20

    Abrissverfügung; komplette Beseitigung baulichen Anlagen, selbst wenn eine

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in einer Entscheidung vom 12.06.1973 (- IV B 58.72 -, juris Rn. 5) festgestellt,.
  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 B 229.89

    Anforderungen an die Darlegung des Abweichens eines Urteils von einer

    Die Beschwerde irrt übrigens, wenn sie der Behörde vorhält, diese habe jeweils ihrerseits zu prüfen, was "an sich" als genehmigungsfähiger Bestand noch aufrechterhalten werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Juni 1973 - BVerwG 4 B 58.72 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 25).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 4 B 30.01

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Widerspruch einer

    Das Beschwerdevorbringen gibt dem beschließenden Senat keinen Anlass, in einem Revisionsverfahren den Einwirkungen des (bundesrechtlichen) Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf das bauaufsichtliche Eingriffsermessen nachzugehen (s. hierzu beispielhaft BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 54.85 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 246; Beschluss vom 12. Juni 1973 - BVerwG 4 B 58.72 - BayVBl 1973, 412).
  • VG Hannover, 23.11.2021 - 12 B 4000/21

    Aliud; Formelle Illegalität; Legalisierungsbemühungen; Nutzung

  • BVerwG, 19.11.1991 - 4 B 200.91

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 04.03.1991 - 4 B 22.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2003 - 8 A 10451/03

    Beseitigungsanordnung, Verhältnismäßigkeit, milderes Mittel, Verantwortlicher

  • BVerwG, 02.04.1979 - 4 B 187.78

    Rechtsmittel

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2020 - 5 N 1.19

    Auslegung einer Baugenehmigung aufgrund Bauschein und Bauvorlagen; Bestimmung der

  • BVerwG, 28.01.1980 - 4 B 3.80

    Rüge einer Verletzung des Übermaßverbotes bzw. eines Verstosses gegen sonstige

  • BVerwG, 21.07.1978 - 4 B 16.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.06.1973 - IV B 148.72

    Annahme einer materiellen Baurechtswidrigkeit auf Grund der fehlenden

  • VGH Bayern, 15.10.2012 - 1 CS 12.2118

    Beteiligtenstellung im Abänderungsverfahren; Nutzungsuntersagung; zweiter

  • BVerwG, 09.05.2001 - 4 B 29.01

    Widerspruch baulicher Anlagen mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans -

  • BVerwG, 22.07.1975 - 4 B 68.75

    Pflicht der Baurechtsbehörde zur Prüfung etwaiger Möglichkeiten der Abänderung

  • BVerwG, 19.03.1975 - IV B 134.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Lärmverursachung durch den

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht